Förderungsmöglichkeiten

 

Die Fernlehrgänge sind durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln geprüft und zugelassen. Diese Zulassung garantiert den Teilnehmern neben fairen Vertragsbedingungen und einem Höchstmaß an fachlicher Qualität auch einen sinnvollen didaktischen Aufbau.


Zusätzlich können alle Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden, und staatlich zugelassene Kurse werden von unterschiedlichen Stellen finanziell gefördert:

Das Land NRW bietet den Bildungsscheck an.

Zivil- und Wehrdienstleistende können einen Zuschuss beim Bundesamt für Zivildienst beantragen.